Kosten

Die Kosten einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie können je nach Versicherungsstatus von der privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder in bestimmten Fällen über andere Kostenträger übernommen werden. Auch eine Behandlung als Selbstzahler ist möglich.

Private Krankenversicherungen / Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie in der Regel ganz oder teilweise. Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die jeweiligen Voraussetzungen und Antragsformalitäten.

Meine Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenkassen

Da ich keinen kassenärztlichen Sitz habe, ist eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst übernehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Jugendamt

In Einzelfällen kann das Jugendamt die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernehmen. Ob eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von der individuellen Situation und den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Gerne können Sie mich bei Fragen zu dieser Möglichkeit kontaktieren.

Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme  haben, kontaktieren Sie mich gerne. Ich berate Sie zu den Möglichkeiten einer Behandlung in meiner Praxis.